
Viele Unternehmen sind entsprechend der “Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer” (Abwasserverordnung – AbwV), Wasserhaushaltsgesetz (WHG) oder darüberhinausgehende Einleitungsgenehmigungen der lokalen Abwasserentsorger verpflichtet die Einhaltung von Grenzwerten in ihrem Abwasser nachzuweisen.
Wir unterstützen Sie mit der Beratung zur richtigen Umsetzung der Bestimmungen, der fachgerechten Probenahme durch unser akkreditiertes Fachpersonal und die normkonforme Analytik in unserem Umweltlabor bei der Einhaltung der bestehenden Auflagen.
Haben Sie spezielle Fragestellungen zu Untersuchung von Ab- oder Prozesswässern? Sprechen Sie uns gern an.
Leistungen:
– Probenahme
– Bestimmung von Summenparametern (z.B. AOX, lipophile Stoffe, CSB, BSB5 uvm.)
– Bestimmung von Anionen (z.B. Sulfat, Chlorid, Nitrat, Sulfid, Cyanide uvm.)
– Bestimmung von Kationen (z.B. Schwermetalle, Erd- und Alkalimetalle, Ammonium uvm.)