
Viele Unternehmen sind entsprechend der “Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer” (Abwasserverordnung – AbwV), Wasserhaushaltsgesetz (WHG) oder darüber hinausgehende Einleitungsgenehmigungen der lokalen Abwasserentsorger verpflichtet, die Einhaltung von Grenzwerten in ihrem Abwasser nachzuweisen.
Wir unterstützen Sie mit der Beratung zur richtigen Umsetzung der Bestimmungen, der fachgerechten Probenahme durch unser akkreditiertes Fachpersonal und die normkonforme Analytik in unserem Umweltlabor bei der Einhaltung der bestehenden Auflagen.
Haben Sie spezielle Fragestellungen zur Untersuchung von Ab- oder Prozesswässern? Sprechen Sie uns gern an.
Leistungen:
– Probenahme
– Bestimmung von Summenparametern (z.B. AOX, lipophile Stoffe, CSB, BSB5)
– Bestimmung von Anionen (z.B. Sulfat, Chlorid, Nitrat, Sulfid, Cyanide)
– Bestimmung von Kationen (z.B. Schwermetalle, Erd- und Alkalimetalle, Ammonium)