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Startseite Leistungen Analyse Boden- und Baustoffanalysen Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Ergo Dresden - 12.03.25 - 73

Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) wurde 2021 im Rahmen der sog. Mantelverordnung neu gefasst und ist am 01. August 2023 in Kraft getreten. Die BBodSchV bestimmt damit die Anforderungen an die nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Funktionen des Bodens im Sinne des §1 BBodSchG.

In der Neufassung der BBodSchV wurden die bestehenden Regelungen zum Aus- und Einbringen von Materialien neugefasst und erweitert um Bestimmungen, die das Einbringen unterhalb und außerhalb der durchwurzelbaren Schicht regeln. Damit wurde der wichtige Verwertungsweg von mineralischen Abfällen in Form von Verfüllungen von Tagebauen und Abgrabungen, der vorher durch die Technischen Regeln der LAGA geregelt wurden, bundeseinheitlich und rechtsverbindlich geregelt (Quelle: BMUKN).

Unsere Experten beraten Sie gern.

Aber auch innerhalb dieses komplexen Regelwerkes gibt es Bereiche, welche einer individuellen Abstimmung mit den zuständigen Behörden bedingen. Dies betrifft beispielsweise die Planung und Überwachung von In-Situ-Untersuchungen des Bodens, die Beurteilung des Einbaus von Böden mit erhöhten, geogen bedingten Schadstoffgehalten und die Erstellung von Gefährdungsabschätzungen und Sanierungsplänen. Unsere Sachverständigen nach §18 BBodschG übernehmen dies gern für Sie.