
Sie haben einen Genehmigungsbescheid mit Messanordnung und festgelegten Emissionsgrenzwerten? Dann treten Sie mit uns in Kontakt.
Als akkreditierte und behördlich nach §29b Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bekannt gegebene Messstelle führen wir Emissionsmessungen aller Art durch. Diese Messungen dienen in der Regel dem Nachweis der im Genehmigungsbescheid oder durch Rechtsverordnung festgelegten Emissionsgrenzwerte gegenüber der Überwachungsbehörde, können aber auch betriebliche Veranlassung haben.
Unsere Bekanntgabe erstreckt sich über fast alle gesetzlich geregelten Zulassungsbereiche, sodass wir umfassend für Sie tätig sein können. Neben gasförmigen Luftverunreinigungen aller Art können wir auch partikelförmige Emissionen und Gerüche messen.
Die Analytik für hochtoxische Abgasinhaltsstoffe (Dioxine/Furane) lassen wir im Unterauftrag bei mas münster analytical solutions gmbh durchführen.
Wir messen unter anderem folgende Parameter
- Verbrennungsabgase, wie Kohlenmonoxid, Stickstoffoxide, Schwefeloxide, Kohlendioxid, Sauerstoff
- Treibhausgase, wie Methan, Lachgas, Kohlendioxid, aber auch Stickstofftrifluorid (NF3) oder Schwefelhexafluorid (SF6)
- Staubförmige Verbindungen, einschließlich Staubinhaltsstoffen, insbesondere Schwermetalle
- Organische Verbindungen in großer Vielfalt, einschließlich polycyclischer aromatischer Verbindungen (PAK)
- Gasförmige anorganische Verbindungen, wie z.B. Chlorwasserstoff, Fluorwasserstoff, Ammoniak, Chlor, Schwefelwasserstoff
- Hochtoxische Verbindungen, wie Polychlorierte Dibenzodioxine und -furane (PCDD/F) oder PCB