
Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) regelt die Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoff in technischen Bauwerken, wie Straßen, Schienenwegen oder befestigten Lagerflächen (Quelle: BMUKN). Bei Einhaltung der Regelungen der Ersatzbaustoffverordnung wird sichergestellt, dass keine schädlichen Bodenveränderungen oder Einträge von Schadstoffen in das Grundwasser drohen. Wir bieten Ihnen die fachgerechte Durchführung der Probenahmen und der analytischen Untersuchungen, die für die Deklaration benötigt werden.
Bei Bedarf übernehmen unsere Ingenieure die Einstufung der Ergebnisse in die Materialklassen und ermitteln die entsprechend zulässigen Einbauweisen gemäß Anlage 2 der Ersatzbaustoffverordnung. Auch Anzeigepflichten nach §22 und die Vorbereitung von behördlichen Entscheidungen nach §21 führen wir gern für Sie durch.
Haben Sie und Ihre Mitarbeiter Interesse an einer Schulung zum Thema? In einer ca. Dreistündigen Inhouse-Schulung erläutern wir Ihnen alle für die tägliche Praxis relevanten Inhalte der Ersatzbaustoffverordnung. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) (Teilinhalt)
Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) wurde 2021 im Rahmen der sog. Mantelverordnung neu gefasst und ist am 01. August 2023 in Kraft getreten. Die BBodSchV bestimmt damit die Anforderungen an die nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Funktionen des Bodens im Sinne des §1 BBodSchG.
In der Neufassung der BBodSchV wurden die bestehenden Regelungen zum Aus- und Einbringen von Materialien neugefasst und erweitert um Bestimmungen, die das Einbringen unterhalb und außerhalb der durchwurzelbaren Schicht regeln. Damit wurde der wichtige Verwertungsweg von mineralischen Abfällen in Form von Verfüllungen von Tagebauen und Abgrabungen, der vorher durch die Technischen Regeln der LAGA geregelt wurden, bundeseinheitlich und rechtsverbindlich geregelt (Quelle: BMUKN).
Unsere Experten beraten Sie gern.
Aber auch innerhalb dieses komplexen Regelwerkes gibt es Bereiche, welche einer individuellen Abstimmung mit den zuständigen Behörden bedingen. Dies betrifft beispielsweise die Planung und Überwachung von In-Situ-Untersuchungen des Bodens, die Beurteilung des Einbaus von Böden mit erhöhten, geogen bedingten Schadstoffgehalten und die Erstellung von Gefährdungsabschätzungen und Sanierungsplänen. Unsere Sachverständigen nach §18 BBodschG übernehmen dies gern für Sie.