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Startseite Leistungen Überwachung Funktionsprüfung automatischer Emissionsüberwachungssysteme
Luft-Bild

Größere Industrieanlagen, insbesondere Anlagen nach EU-Recht oder speziellen Verordnungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (z.B. 13. BImSchV oder 17. BImSchV) verfügen in der Regel über automatische Messeinrichtungen zur kontinuierlichen Überwachung von Emissionen.

Als Betreiber einer solchen Anlage sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese Messsysteme regelmäßig von einer zugelassenen Messstelle überprüfen und kalibrieren zu lassen. Ebenso ist nach Errichtung einer neuen Messeinrichtung ein förmliches Gutachten zur Bescheinigung des ordnungsgemäßen Einbaus erforderlich.

Diese Aufgaben können wir gemäß unserer Bekanntgabe vollumfänglich für alle Messsysteme ausführen. Durch unsere umfangreiche gerätetechnische Ausstattung sowie langjährige Praxiserfahrungen können wir für praktisch alle Prüfumfänge abdecken.