
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz. Die LAGA wurde gegründet, um einen möglichst einheitlichen Vollzug des Abfallrechts in allen Bundesländern zu gewährleisten, und hat seit dem Bestehen eine Reihe sog. Mitteilungen und technischer Regeln erarbeitet, die die Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen im Abfallrecht beschreiben. In diesen Leitlinien werden unter Anderem Verfahren für die Durchführung von Probenahmen (PN98) und Analysen bestimmt.
Durch die Einführung der Ersatzbaustoffverordnung wurden die LAGA-Regeln in weiten Bereichen abgelöst, haben aber durch bestehende Genehmigungen von Entsorgungsbetrieben und Deponien weiterhin Relevanz in der Analytik und Deklaration von mineralischen Abfällen.
Wir bieten Ihnen die fachgerechte Probenahme nach LAGA PN98 und die termingerechte Analytik innerhalb weniger Werktage, gern auch ergänzend zur EBV.