
Seit der Novellierung der Strahlenschutzverordnung sind Arbeitgeber in Radonvorsorgegebieten verpflichtet, Arbeitsplätze im Keller und / oder Erdgeschoß hinsichtlich einer etwaigen Radonbelastung zu untersuchen. Gemeinsam entwickeln wir hierfür Messkonzepte und stellen Ihnen die Geräte zur Verfügung und übernehmen auch die zugehörige Auswertung und Berichtslegung. Bei erhöhten Radonwerten können wir mit Hilfe einer aktiven Eintrittspfaderkundung die Ursachen ermitteln und bauliche Lösungen entwickeln. Auch bei Neubauvorhaben kann die Radonuntersuchung- und damit auch die Vorsorge im Zuge der Baugrunduntersuchung mit integriert werden.
Bei Um- und Rückbauvorhaben trifft man vereinzelt auf radioaktiv belastete Materialien (bspw. Schlacken in Fußbodeneinschüben), welche im Zuge der Entsorgung separiert gefasst und je nach Strahlungsintensität getrennt entsorgt werden müssen. Mit den entsprechenden Vor-Ort-Messungen können wir das bereits vor Baubeginn erkennen und somit kostenintensive Zusatzmaßnahmen vermeiden.