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2016 ist Berichtsjahr für Emissionserklärungen !

2016 ist Berichtsjahr für Emissionserklärungen !

Als Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen nach 4. BImSchV sind Sie gemäß § 27 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Emissionserklärungsverordnung verpflichtet, über die von Ihnen ausgehenden Luftemissionen zu berichten.

Der nächste Erklärungszeitraum ist das Jahr 2016. Bis zum 31.05.2017 müssen Betreiber erklärungspflichtiger Anlagen die Emissionserklärung einreichen.

Sie benötigen Unterstützung oder Beratung in Sachen Emissionserklärung? Unsere Experten sind gern für Sie da.