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Radon und Radonschutz

Die gesundheitliche Gefährdung durch die Inhalation von Radon in Gebäuden ist mittlerweile weltweit ein viel beachtetes Problem. Vor allem durch die Vorgaben zur energetischen Sanierung hat sich dieses Problem noch deutlich verschärft. Aber obwohl Radon zwar überall in Deutschland vorkommt, so gibt es Gebiete, die aufgrund spezieller geogener Bedingungen eine besonders hohe Konzentration von Radon im Boden aufweisen. Hier sind vor allem die Bundesländer Bayern, Sachsen und Thüringen zu nennen.

Um die gesundheitliche Gefährdung, die von einer zu hohen Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen ausgeht, möglichst zu minimieren, wird mit dem Inkrafttreten des neuen Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) ab 2019 erstmalig ein Referenzwert für die Konzentration von Radon in Innenräumen festgelegt. Dieser sollte 300 Becquerel pro Kubikmeter nicht überschreiten.

Bis spätestens Ende 2020 erfolgt durch die zuständigen Behörden eine Ausweisung von Gebieten, in denen mit einer erhöhten Radonkonzentration zu rechnen ist. Für Arbeitgeber, die in diesem Gebieten Arbeitsplätze im Keller bzw. im Erdgeschoss vorhalten, schreibt das Gesetz gemäß § 127 StrlSchG eine Messpflicht der Radonkonzentration vor. Innerhalb von 18 Monaten nach der Gebietszuweisung muss das Ergebnis vorliegen.

Die Messung muss über einen Zeitraum von 12 Monaten durchgeführt werden, die Messgeräte sind bei einer vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anerkannten Messstelle anzufordern. Auch die Auswahl der zulässigen Messorte muss den allgemein anerkannten Regeln der Technik genügen. Damit soll gewährleistet werden, dass der Referenzwert für Arbeitsplätze eingehalten wird. Kommt es zu einer Überschreitung dieses Wertes müssen Maßnahmen ergriffen werden, um diesen zu senken. Der Umfang solcher Maßnahmen ist von vielen Faktoren abhängig und bedarf einer auf das jeweilige Objekt abgestimmten Auswertung.

Unsere Leistungen im Bereich Radon und Radonschutz:

  • Planung und Durchführung von Radonmessungen nach § 127 StrlSchG
  • Bereitstellung von Messgeräten einer durch das BfS anerkannten Messstelle
  • Beratungsleistungen für die Planung und Durchführung von Maßnahmen bei einer Überschreitung des Referenzwertes
  • Auswertung von Radonmessungen und fachliche Unterstützung
  • Beratungsleistungen für den Radonschutz bei Bau- und Sanierungsvorhaben unter Berücksichtigung der Vorgaben der Energieeinsparverordnung
  • Baubegleitung bei der Durchführung von Radonschutzmaßnahmen
  • Organisation und Durchführung von Workshops, Informationen und Fachvorträgen zum Thema Radon und Radonschutz

Ihr Kontakt

Jan Gottwald
Radonfachperson

Telefon: +49 351 33686-32
Fax: +49 351 33686-10

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